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23 Dez 2008

Christie + Co: Nordeuropa bietet Wachstumschancen

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Objektkauf in Deutschland

Unsere Berater stehen Ihnen mit Rat und Tat bei Ihrer geplanten Transaktion in Deutschland zur Verfügung. Wir haben entsprechende Marktkenntnis und unterstützen Sie gerne bei der Strukturierung und Durchführung.

Unabhängig von dem geplanten Investitionsvolumen empfehlen wir zunächst eine umfassende Prüfung des Investitionsobjektes. Hierbei sollten folgende Faktoren eingehend analysiert werden: Entwicklung des Makro- und Mikrostandortes, Untersuchung der Angebotsentwicklung und Prognose der künftigen Nachfrage. Besonders die Einschätzung des Verkaufspreises sollte idealerweise von einem Experten vorgenommen werden. Die Kosten dieser Beurteilung werden üblicher Weise von der Käuferseite getragen.

Als weiterer Schritt sollte die Gebäudesubstanz geprüft werden: Hierbei sollten technische sowie bauliche Aspekte berücksichtigt werden.

In Ergänzung sollte im Rahmen der Ankaufsprüfung eine Analyse der historischen und aktuellen Betriebszahlen, der getätigten Investitionen und aller das Unternehmen betreffender Verträge und Vereinbarungen durchgeführt werden.

Nachdem diese Aspekte beleuchtet wurden, ist die Finanzierung zu strukturieren. In Deutschland wird vom Käufer i.d.R. eine unwiderrufliche Kreditzusage einer Europäischen Bank verlangt, bevor der Vertrag im Beisein eines Notars unterzeichnet wird. Will der der Käufer die Summe mit Bargeld hinterlegen, ist ein Kapitalnachweis vorzulegen.

Ist die Finanzierung vorbereitet, erarbeitet ein Notar den notariellen Kaufvertrag. Der Vertrag nebst Anlagen sollte gründlich geprüft werden. Sollten Sie kein Deutsch sprechen, empfiehlt es sich, die Unterlagen professionell übersetzen zu lassen, auch wenn dies extra Ausgaben verursacht.

Dann wird ein Datum vereinbart, zu dem der notarielle Kaufvertrag unterzeichnet wird – dieser Termin wird Beurkundungstermin genannt.

Zum Beurkundungstermin müssen von Käuferseite alle involvierten Personen anwesend sein und sich mit gültigem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Wenn ein Unternehmen den Betrieb kauft, muss jeder Unterzeichner einen Nachweis seiner Bevollmächtigung (z.B. per Handelsregisterauszug) sowie einen Identitätsnachweis (Pass, Personalausweis) mit sich führen. Im Rahmen der Beurkundung verliest der Notar den Kaufvertrag laut vor. Sollte eine der beiden Parteien kein Deutsch verstehen, wird die Urkunde auch von einem beeidigten Übersetzer verlesen. Es gehört zu den Pflichten des Notars sicherzustellen, dass alle Parteien den Vertragsinhalt verstanden haben und alle Unklarheiten beseitigt wurden. Abschließend wird der notarielle Kaufvertrag von allen Parteien unterzeichnet.

Dieser Vertrag ist - ohne aufschiebende oder auflösenden Bedingungen unwiderruflich. In der Urkunde werden alle relevanten Daten ( z.B. Fälligkeit der Kaufpreiszahlung, Tag des wirtschafltichen Übergangs oder sonstige Verpflichtungen, die mit dem Kauf verbunden sind) festgelegt.

Nach Unterzeichnung wird durch den Notar beim Grundbuchamt eine sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch des Grundstückes veranlasst, um den Eigentümerwechsel zu dokumentieren. Ohne diesen Eintrag ist der Immobilienkauf nicht abgeschlossen.

Mit der Beurkundung sind im Regelfall folgende Kosten verbunden: Wenn ein Makler involviert ist, kann eine Vermittlungsprovision von bis zu 5% des Transaktionsvolumens zzgl. MwSt. anfallen. Zwei bis vier Wochen nach Vertragsunterzeichnung muss die Grunderwerbssteuer bezahlt werden. Diese beträgt 3,5 % des im Vertrag erwähnten gesamten Transaktionsvolumens und muss zeitnah nach Stellung der Forderung entrichtet werden, anderenfalls stellt die Steuerbehörde keine sog. „steuerliche Unbedenklichkeitserklärung“ aus – ein wichtiges Dokument für die Übertragung des Eigentums vom Verkäufer auf den Käufer. Ohne diese Bescheinigung kann das Eigentum nicht übertragen werden.

Zwischenzeitlich müssen die Gebühren für den Notar und die Beurkundung entrichtet werden. Diese betragen normalerweise zwischen 2 % und 2,5 % des Kaufpreises.

Im Zuge des Erwerbs eines Objekts, wird potentiellen Käufern empfohlen, rechtzeitig die Beratung von Experten und Spezialisten in Anspruch zu nehmen (z.B. Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Berater, Gutachter, Geschäftsvertreter, Finanzmakler, Makler etc). Das Lesen dieses Abschnitts der Internetseite schließt in keinster Weise die Notwendigkeit aus, eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen und aktuelle Informationen anzufordern.

Christie + Co übernimmt keine Gewähr oder Haftung für etwaige Schäden, die dem Leser möglicherweise durch die Verfolgung eines Geschäftsprojektes oder durch eine andere Investition entstehen.

Sollten Sie spezielle Fragen zum Kauf eines Betriebes in Deutschland haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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