Kauf und Pacht in Frankreich
Der Immobilienkauf in Frankreich wurde durch niedrigere Zinsen und Grunderwerbssteuer (4,8 % bei dem Erwerb von Geschäftsanteilen oder Immobilien) sowie die Einführung des Euro stark vereinfacht. Käufer sollten sich jedoch im Klaren sein, dass es beim Immobilienkauf in Frankreich Unterschiede zu Deutschland gibt.
Der Kauf einer Immobilie in Frankreich ist vergleichbar mit der Situation in Schottland. Sobald eine Einigung über den Preis erzielt werden konnte, wird ein Vorvertrag („Promesse de vente“) unterzeichnet, an den beide Parteien unter Beachtung bestimmter Bedingungen für eine festgesetzte Zeit gebunden sind. In der Regel werden 10 % des Kaufpreises als Anzahlung hinterlegt, vergleichbar mit Großbritannien. Damit wird ausgeschlossen, dass das Objekt in diesem Stadium an einen Höherbietenden verkauft oder der Kaufpreis nachträglich angehoben werden kann. Nach der Unterzeichnung dieses Vertrages werden von den jeweiligen Notaren die nötigen rechtlichen Dokumente zur Verfügung gestellt. Während dieses Zeitraumes hat der Käufer die Gelegenheit, seine Finanzierung zu sichern. Der Vertragsabschluss erfolgt ca. drei Monate nach Unterzeichnung der „Promesse de vente“ und besiegelt die rechtliche Eigentumsübertragung.
Erwähnenswert ist, dass in Frankreich wesentlich mehr Objektkäufe im Rahmen des Erwerbs von Anteilen an der jeweiligen Eigentumsgesellschaft stattfinden als durch den Erwerb der Immobilie. Allerdings sind die Regelungen zur Versteuerung seit der jüngsten Gesetzesänderung in beiden Fällen gleich, unabhängig davon, ob es sich um die Übertragung von Geschäftsanteilen oder Immobilien handelt.
Transaktionen im Rahmen von Erbpachtstrukturen sind in Frankreich weit verbreitet (Laufzeit 60 bis 90 Jahre). Erbpachtgeber können sowohl Privatpersonen als auch öffentliche Stellen sein. Die Indexierung kann auf Grundlage von Verbraucher-Indices festgelegt werden. In ähnlicher Weise kann eine Pacht für eine Laufzeit von neun Jahren festgelegt werden, bei der sich der Verpächter für die gesamte Laufzeit verpflichtet und danach die Pacht verlängern muss (wenn der Pächter kommerzielle Rechte erwirbt). Der Pächter hat jedoch alle drei Jahre die Möglichkeit, das Pachtverhältnis zu kündigen.
Im Zuge des Erwerbs eines Objektes wird potentiellen Käufern empfohlen, rechtzeitig die Beratung von Experten und Spezialisten in Anspruch zu nehmen (z.B. Anwälten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Immobilienberatern, Gutachtern, Geschäftsvertretern, Finanzexperten, Maklern etc). Das Lesen dieser Rubrik der Internetseite schließt in keinster Weise die Notwendigkeit aus, eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen und aktuelle Informationen anzufordern.
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