Wie Sie sicherlich wissen, sind wir nach den Geldwäscherichtlinien gesetzlich dazu verpflichtet, eine Überprüfung der Identität und Adresse des Käufers bei Angebotsannahme durchzuführen. Wenn ein Angebot angenommen wurde, muss der/die potentielle Käufer/in mindestens einen Identitätsnachweis und einen Adressnachweis vorlegen. Handelt es sich bei dem/der Käufer/in um eine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft, benötigen wir darüber hinaus eine unternehmerische Darstellung, aus der ersichtlich wird, welche Personen mehr als 25 % Anteile an der Gesellschaft besitzen.