Warum verlangt mein Immobilienmakler persönliche Dokumente? Gesetzliche Pflichten einfach erklärt
Warum verlangt ein Immobilienmakler bei einem Verkauf oder einer Verpachtung persönliche Dokumente von seinen Mandanten? Sie sind Verkäufer/Verpächter oder Käufer/Pächter und Ihr Immobilienmakler bittet Sie, diverse Dokumente (Ausweisdokument, Wohnsitznachweis, …) vorzulegen und Fragen zur Mittelherkunft zu beantworten? Das ist weder Neugier noch Zeitverschwendung – sondern seine gesetzliche Pflicht.
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Lukas Hochedlinger
Managing Director - Central & Northern Europe

Regulatorischer Rahmen:
In der gesamten EU sind Immobilienmakler nach den EU-Geldwäscherichtlinien gesetzlich verpflichtet, aktiv zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beizutragen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen in Millionenhöhe.
Daher müssen Immobilienmakler vor Geschäftsbeginn und auch vor Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages ein KYC-Verfahren („Know Your Customer“) durchführen.
Was sind die Ziele?
- Überprüfung der Identität der wirtschaftlich Berechtigten
- Risikoanalyse
- Überprüfung der Herkunft der finanziellen Mittel
- Erkennung verdächtiger Vorgänge und ggf. Meldung an die entsprechenden Behörden
Welche Dokumente werden in der Regel verlangt?
In diesem Zusammenhang muss ein Immobilienmakler je nach Kunde folgende Unterlagen anfordern:
- Aktueller Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
- Wohnsitznachweis
- Handelsregisterauszug
- Gesellschafterliste
- Auszug Transparenzregister (Deutschland) bzw. WiEReG (Österreich)
Ein wichtiger Schritt zur Absicherung der Transaktion
Dieser Prozess kann aufdringlich erscheinen, dient jedoch dem Schutz aller beteiligten Parteien:
- Er erhöht die Transparenz
- Er bietet rechtliche Sicherheit für die Transaktion
- Er verhindert Verzögerungen während des Verkaufs/der Verpachtung
Zusammenfassung
Die KYC-Prüfung ist keine unnötige bürokratische Belastung, sondern eine Garantie für Seriosität und Rechtskonformität.
Personenbezogene Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäschebekämpfung verarbeitet.
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